Das am 10. Februar 2020 verabschiedete und am 11. Februar 2020 im Amtsblatt veröffentlichte Gesetz gegen Verschwendung für eine Kreislaufwirtschaft knüpft an die Umweltcharta von 2004 an. Sein Ziel ist es, die Dynamik im Bereich der Erhaltung natürlicher Ressourcen, des Klimaschutzes und der Biodiversität zu beschleunigen. Hier sind die vier wichtigsten Maßnahmen, die Sie zum Gesetz über die Kreislaufwirtschaft wissen sollten.

Bis 2040 auf Einwegplastik verzichten

Die Umweltauswirkungen von Kunststoff sind mittlerweile unbestritten. Um dieser Herausforderung zu begegnen, sieht das Gesetz zur Bekämpfung der Ressourcenverschwendung vor, bis 2040 vollständig auf Einwegkunststoffe zu verzichten.

Um dies zu erreichen, sieht das Gesetz einen schrittweisen Ausstieg aus Einwegkunststoffen vor, wobei jedes Jahr ein weiterer Schritt in Richtung der Abschaffung des Marktes für Einwegkunststoffverpackungen unternommen wird. Die per Verordnung festgelegten jährlichen Ziele für Reduzierung, Wiederverwendung, Recycling und Wiederverwertung sorgen für mehr Klarheit.

Die Ziele sind im Rahmen einer ökologischen Wende in vier separate Zeiträume von jeweils fünf Jahren unterteilt. So soll zwischen 2020 und 2025 das Ziel verfolgt werden, Einweg-Kunststoffverpackungen durch Wiederverwendung und intelligente Wiederverwertung um 20 % zu reduzieren, um Verluste und Verschwendung zu verringern.

Es sei darauf hingewiesen, dass seit dem 1. Januar 2021 öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie gewerbliche Räumlichkeiten (insbesondere Kantinen) keine Plastikflaschen mehr kostenlos ausgeben dürfen. Ebenso müssen alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen über mindestens einen Wasserspender mit frei zugänglichem Trinkwasser verfügen.

Update 2025: Einen umfassenden Überblick über die neuesten Vorschriften erhalten Sie in unserem Dossier zum AGEC-Gesetz und zu verantwortungsvollen Wasserlösungen.

Wasserspender in öffentlichen Einrichtungen

Bessere Verbraucherinformation für einen verantwortungsvollen Konsum

Heutzutage mangelt es vielen Verbrauchern an Informationen über die Mülltrennung und das Recycling. Dabei hat die Verwertung nicht verzehrter Lebensmittel erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt.

Das Gesetz zielt darauf ab, durch Maßnahmen zur Erleichterung der Mülltrennung einen Übergang zu einer verantwortungsbewussteren Wirtschaft zu bewirken. Alle Produkte müssen mit einem einheitlichen Logo versehen sein, das Aufschluss darüber gibt, wo sie entsorgt werden können und ob sie getrennt gesammelt werden dürfen. Der Verbraucher muss zudem über die Modalitäten der Mülltrennung informiert werden (Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten in Supermärkten, Sammelstellen, Entsorgung von Kartons in der gelben Tonne …).

Außerdem ist geplant, die Farbe der Mülltonnen in ganz Frankreich zu vereinheitlichen, um jedem zu helfen, Verbrauchsmaterialien besser zu recyceln und in einem abfallvermeidenden Wirtschaftssystem zu ihrem neuen Lebenszyklus beizutragen. Ebenso sind die Hersteller ab dem 1. Januar 2022 verpflichtet, die Verbraucher über das Vorhandensein von endokrinen Disruptoren in ihren Produkten zu informieren.

Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung und Verwertung von Abfällen

Die Wiederverwertung von unverkauften Waren aus dem Großhandel und anderen Abfällen aus dem menschlichen Konsum ist heute eine ökologische Herausforderung. Vor allem, wenn man bedenkt, dass täglich Tonnen von Lebensmitteln, Obst und Gemüse weggeworfen werden, was echte Lebensmittelverluste darstellt.

Um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden, fördert das Gesetz die soziale und solidarische Wiederverwendung im Sinne der industriellen Ökologie. Ziel ist es, den Ressourcenverbrauch zu verbessern und zu einem grünen Wachstum beizutragen. Das Gesetz zur sozialen Anti-Verschwendungswirtschaft beendet die Vernichtung von unverkauften Non-Food-Produkten. Diese weltweit einzigartige Maßnahme betrifft alle Hersteller, die unverkaufte Waren an Vereine, die gegen soziale Not kämpfen, sowie an andere gemeinnützige Einrichtungen der Solidarwirtschaft spenden müssen. Das Recycling wird in jedem Fall stark gefördert, und wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit einer erhöhten Geldstrafe rechnen.

Ebenso verpflichtet das Gesetz die Akteure der Gemeinschaftsverpflegung und des Lebensmittelhandels vor, die Lebensmittelverschwendung bis 2025 im Vergleich zu 2015 um die Hälfte zu reduzieren. Schließlich wird die Wiederverwendung gefördert, und der Staat bietet spezifische Maßnahmen an, um Unternehmen und Start-ups bei ihrem Bestreben zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zu unterstützen.

Gesetz-Kreislaufwirtschaft-Maßnahmen-Recycling

Einführung neuer „Verursacherprinzip“-Regelungen

Das Gesetz zur Förderung der Null-Abfall-Initiative zielt darauf ab, den Anteil der Industrie an der Abfallbewirtschaftung zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, führt es neue Verursacherprinzipien ein. Die Industrieunternehmen müssen sich daher an der Finanzierung der Entsorgung der Tonnen von Produkten beteiligen, die üblicherweise weggeworfen werden.

Dieses neue Modell trägt im Rahmen der derzeitigen Energie- und Ökowende zur Abfallvermeidung und zu einer besseren Ressourcennutzung bei. Das Gesetz sieht die Schaffung von elf neuen Wertstoffströmen vor, darunter Spielzeug, Freizeitartikel, Heimwerkerartikel (ab dem 1. Januar 2022) sowie Einwegtextilien.

Der Geltungsbereich der Maßnahmen zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung zum Schutz der Umwelt erstreckt sich nun auch auf gewerbliche Verpackungen, die dem Recycling zugeführt werden. Diese Ausweitung gilt seit dem 1. Januar 2021 für alle Gastronomiebetriebe und wird ab dem 1. Januar 2025 auf alle gewerblichen Verpackungen ausgeweitet.

Das Verursacherprinzip sieht nun strengere Sanktionen für Umweltorganisationen vor. Jeder Hersteller, der dem Verursacherprinzip unterliegt, muss alle fünf Jahre einen Fahrplan für die umweltgerechte Gestaltung seiner Produkte erstellen. Der Aktionsplan wird anschließend weiter ausgearbeitet.

 

Text: Laetitia Maroussie

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